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Aktuelles

Aus gegebenem Anlaß


veröffentlichen wir hier (mit Genehmigung des Autors) ein Schreiben des Rechtsanwaltes L.-J. Weidemann zu dem kürzlich abgeschlossenen Verfahren bzgl. der angeblich erfolgten Ausbildung zu einer gesteigerten Aggressivität des Hundes Balou. Über Balou war 2007 Maulkorb- und Leinenzwang allein aufgrund seiner Ausbildung verhängt und der Gegenbeweis der angeblichen Gefährlichkeit durch einen Wesenstest verweigert worden. Dagegen hatte Robert geklagt.

Kland ./. Stadt Arnsberg

Sehr geeehrter Herr Kland,

in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir wie erbeten nochmals wie folgt mit:

Die beklagte Gemeinde hat ihren Bescheid vom 17.04.2007, mit welchem Ihr Hund aufgrund seiner Ausbildung zum gefährlichen Hund im Einzelfall gem. § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LHundG NRW erklärt wurde, aufgehoben, nachdem die vom Verwaltungsgericht Arnsberg bestellte Sachverständige zu dem eindeutigen Ergebnis gelangt war, daß die Ausbildung Ihres Hundes im Ringsport nach den Richtlinien des Clubs für Gebrauchshunde (CGH) gerade keine Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder eine solche zum Nachteil des Menschen oder auf Zivilschärfe darstellt. Die Verwendung eines Vollschutzanzuges ändert daran nach Auffassung der Gutachterin nichts.


Damit dürfte jedenfalls innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereis des Verwaltungsgerichts Arnsberg klar sein, daß es gegen die von Ihnen praktizierte Ausbildung nichts zu erinnern gibt. Allerdings ist auch kaum zu erwarten, daß andere Verwaltungsgerichte in NRW zu abweichenden Ergebnissen gelangen, da die Gutachterin von der Tierärztlichen Hochschule Hannover stammt und die tatsächliche Frage, ob die Ausbildung nun zu einem gefährlichen Hund führt, genauso beantwortet werden würde.

Mit freundlichen Grüßen

L.-J. Weidemann








 

 
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